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Unterhaltsansprüche - Studienfinanzierung
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Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern
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Bitte beachtet: Financial Career ist keine Rechtsberatung! Wir schildern hier lediglich generelle und allgemeine Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit!
Volljährige Kinder haben einen für die Dauer der Ausbildung fortlaufenden Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern und die Eltern haben keine Möglichkeit, diesbezüglich dem Kind vorzugeben, welcher Ausbildung es nachgehen soll (z.B. Studium oder Ausbildung), da diese Entscheidung vom volljährigen Kind allein getroffen wird und die Eltern sich danach zu richten haben. Weiterhin können die Eltern nicht einfordern, dass ihr Kind im Studium einem Nebenerwerb nachgeht, um für sich selbst zu sorgen, dies ist eine rein freiwillige Entscheidung des Studenten. Der grundsätzliche Bedarf eines Studenten beträgt 670 Euro im Monat, wie viel er als Unterhalt von den Eltern einfordern kann, hängt vom Einkommen der Eltern ab, unterhalb eines Einkommens von 1.150 Euro bezogen auf das Einkommen eines Elternteils wird dem betroffenen Elternteil jedoch die Fähigkeit zum Zahlen von Unterhalt abgesprochen.
Wir wollen uns diesem Abschnitt aus zwei Gründen nicht tiefer widmen, sondern vorrangig nur auf den Rechtsanspruch des Studenten hinweisen, Unterhalt von den Eltern notfalls vor Gericht einklagen zu können. Erstens ist in der absoluten Mehrheit der Fälle Unterhalt der Eltern praktisch gegeben oder eben nicht. Wenn die Eltern sich weigern, Unterhalt zu zahlen oder weniger zahlen als vorgesehen ist, werden sich die meisten Studenten damit abfinden, da eine Klage vor Gericht gegen die eigenen Eltern das bestehende Vertrauensverhältnis tief schädigt und der Gedanke von fast jedem Studenten daher verworfen wird. Zweitens ist das deutsche Unterhaltsrecht hochgradig komplex und sehr umfassend, d.h. Financial Career als Berufsinformationsportal kann sich dieser Materie gar nicht erst kompetent und erschöpfend widmen, so dass wir hier nur auf die wichtigsten Sachverhalte hinweisen, damit betroffene Studenten einen Punkt zum Starten haben.
Es gibt jedoch die Ausnahmen, in deinen eine Klage gegen die eigenen Eltern in Frage kommt, z.B. Fälle in denen Studenten gar keinen oder nur einen sehr schlechten Kontakt zu ihrem eigenen Elternhaus haben und in denen eine Klage auf Unterhalt angemessen ist (z.B. der Fall getrennt lebender Eltern, bei denen der Vater sehr gut verdient, aber kein Interesse mehr hat, sich mit dem eigenen Kind auseinanderzusetzen). In diesem Fall müssen Studenten wissen, dass sie a) einen Rechtsanspruch auf Unterhalt vor Gericht durchsetzen können und b) zur Finanzierung des Prozesses und eines Anwalts die sog. „Prozesskostenbeihilfe“ in Deutschland in Anspruch nehmen können. Die Verfahrenskosten werden dann durch die öffentliche Hand gezahlt. Weitere Auskunft zu diesen Themen kann in einem ersten Gespräch ein Fachanwalt für Familienrecht erteilen. Viele Anwälte bieten in solchen Fällen eine kostenlose Erstberatung an (dies muss jedoch vorher vereinbart werden) und können dem betroffenen Studenten erklären, welche Schritte vorzunehmen sind. Einmal mandatiert wird der Großteil der Arbeit dann durch die Anwaltskanzlei verrichtet, so dass im Fall eines Prozesses verhältnismäßig Arbeit für den Kläger entsteht.
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Haftungsausschluss: Die hier eingestellten Excel-Spreadsheets sind als nützliche Tools konzipiert worden, die Studenten
eine erste, grobe Indikation bezüglich ihres BAföG-Anspruchs, der Rückzahlungshöhe von Studiendarlehen oder dem
Mehrwert eines Studiums gegenüber eine Ausbildung bieten sollen - nicht mehr und nicht weniger. Die hinterlegten
Rechner und ihre Modelle sind weder vollständig und absolut detailgetreu noch verfolgen sie einen Anspruch darauf.
Die Nutzung geschieht auf eigene Verantwortung hin und ersetzt keinesfalls ein professionelles Beratungsgespräch mit
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