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Abschlussprüfung zum Bankkaufmann: Anmeldung, Prüfungsergebnisse und Notenschlüssel der IHK
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Anmeldung, Zeitpunkt, Inhalt und Aufbau der Abschlussprüfung
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Wie schon bei der Zwischenprüfung handelt es sich bei der Abschlussprüfung zum Bankkaufmann um eine bundeseinheitliche Prüfung, die zu festgesetzten Terminen in Deutschland geschrieben wird. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung übernimmt auch hier wieder der Ausbildungsbetrieb, so dass der Azubi sich zunächst um nichts weiter kümmern muss und alle wichtigen Informationen mit der Einladung der IHK zur Prüfung erhält, die mehrere Wochen vor der Prüfung auf dem Postweg zugestellt wird.
Für die nächsten Jahre werden die Abschlussprüfungen zum Bankkaufmann vor der Industrie- und Handelskammer jeweils zu den folgenden Terminen geschrieben:
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Prüfung
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Prüfungstermin
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Sommer 2013
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Montag, 6.Mai 2013 und
Dienstag, 7. Mai 2013
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Winter 2013/14
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Dienstag, 26.November 2013 und
Mittwoch, 27. November 2013
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Sommer 2014
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Dienstag, 6.Mai 2014 und
Mittwoch, 7. Mai 2014
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Winter 2014/15
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Dienstag, 25.November 2014 und
Mittwoch, 26. November 2014
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Sommer 2015
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Dienstag, 28.April 2015 und
Mittwoch, 29. April 2015
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Bezüglich ihres Inhalts ist die Abschlussprüfung in vier einzelne Prüfungsteile gegliedert, die jeweils einen Fachbereich abdecken. Dabei handelt es sich die Prüfungen in:
• Bankwirtschaft (Schriftliche Prüfung, doppelt gewichtet)
• Rechnungswesen und Steuerung (Schriftliche Prüfung, einfach gewichtet)
• Wirtschafts- und Sozialkunde (Schriftliche Prüfung, einfach gewichtet)
• Kundenberatung (Mündliche Prüfung)
In jeder Prüfung können jeweils 100 Leistungspunkte erreicht werden, Bankwirtschaft und Kundenberatung zählen dabei jedoch doppelt und werden mit max. 200 Punkten gewichtet. Damit beträgt die Gesamtzahl der erreichbaren Leistungspunkte in der IHK Abschlussprüfung 600. Bei den Prüfungen handelt es sich überwiegend um Multiple Choice Prüfungen wie schon in der Zwischenprüfung. Die Prüfung in Bankwirtschaft weicht davon ab, da die Prüfung in einen konventionellen Teil (d.h. eine typische Klausur) und einen programmierten Teil aufgeteilt ist. Der konventionelle Teil wird mit 67%, der programmierte Teil mit 40% gewichtet. Ebenfalls separat zu betrachten ist der Prüfungsteil „Kundenberatung“, da es sich bei diesem Teil um die mündliche Prüfung der Abschlussprüfung handelt, die erst einige Wochen nach der schriftlichen Prüfung abgelegt wird.
In der mündlichen Prüfung erhält der Bankazubi zwei verschiedene Fälle, aus denen er denjenigen Fall auswählt, der ihm persönlich besser gefällt bzw. besser geeignet scheint, um Fachwissen und Vertriebskompetenz zu demonstrieren. Nach der Auswahl eines Falls verbringt der Azubi fünfzehn Minuten alleine in einem Raum zur Vorbereitung des Gesprächs, im Anschluss folgt die eigentliche Prüfung, die sich über eine maximale Zeitdauer von 20 Minuten erstreckt und nicht überschritten werden darf. Im Fall der Zeitüberschreitung bricht die IHK das Kundengespräch bei 20 Minuten ab. Gutmütige Prüfer geben ggfs. inoffiziell noch eine Minute dazu, um den Fall schnell zu Ende zu bringen, dies ist dann aber eine inoffizielle Höflichkeit, auf die man sich nicht verlassen sollte, da die offiziellen Regelungen diesbezüglich klar sind.
Die Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung wird nach zwei verschiedenen Kriterien bewertet und gewichtet: Erstens der Fachkompetenz des Azubis (40% aller Leistungspunkte) und zweitens seinem Gesprächsverhalten (Sozialkompetenz, Vertriebsorientierung etc…), das 67% der Leistungspunkte ausmacht. Folglich kann die mündliche Prüfung nicht alleine durch Fachwissen bestanden werden, theoretisch aber sehr wohl durch kaum vorhandenes Fachwissen in Kombination mit einer exzellenten Gesprächsführung. Der Gedanke ist jedoch abstrakter Natur, denn unter mangelndem Fachwissen wird automatisch die Gesprächsatmosphäre und die Struktur des Dialogs stark leiden, so dass in der Prüfung der Aspekt „Gesprächsführung“ oftmals umso besser ausfällt, je mehr Fachwissen der Azubi einbringen kann, um das Gespräch zielführend zu steuern und zu kontrollieren. Insbesondere mit Blick auf die mündliche Prüfung handeln wir unten im Abschnitt „Vorbereitung auf die Abschlussprüfung“ einige Strategien und Tipps ab, um der Prüfung gut zu begegnen. Bezüglich der Fälle stammen die beiden vorgelegten Fälle meistens aus den folgenden Themengebieten:
• Kontoeröffnung und –führung
• Zahlungsverkehr
• Geldanlage (Sparprodukte oder Wertpapiere)
• Kreditgeschäft (Konsumkredite, Dispositionskredit, Erstgespräch Baufinanzierung)
• Sterbefall und Nachlassregelung
• Auslandsgeschäft
• Altersvorsorge
Diese einzelnen Themengebiete sowie weitere denkbare „Nischenfälle“ werden in die drei Hauptgruppen 1) Konto- und Zahlungsverkehr, 2) Geld- und Vermögensanlage und 3) Kreditgeschäft zusammengefasst. Ein Azubi bekommt grundsätzlich nie zwei Fälle aus derselben Hauptgruppe. Wer also einen Wertpapierfall auf dem Tisch liegen hat, wird keinen weiteren Fall mit einer Sparanlage vorfinden, sondern entweder einen Kredit- oder einen Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsfall als Alternative erhalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt alle Prüfungsbestandteile und den Prüfungsaufbau im Detail:
Aufbau und Struktur der Abschlussprüfung zum Bankkaufmann (IHK)
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Bankwirtschaft
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Rechnungswesen & Steuerung
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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Kundenberatung
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Prüfungstyp
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Schriftlich
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Schriftlich
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Schriftlich
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Mündlich
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Format
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Teil 1: Konventionelle Klausur (67%)
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Teil 2: Multiple Choice Prüfung (40%)
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Multipe Choice Prüfung
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Multipe Choice Prüfung
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Strukturiertes und situationsbezogenes Kundengespräch
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Zeit
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90 Minuten
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60 Minuten
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60 Minuten
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60 Minuten
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15 Minuten Vorbereitungszeit und 20 Minuten Prüfungszeit
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Max. Rohpunkte
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100
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100
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100
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100
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100
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Gewichtung
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Doppelt (200 Punkte)
Konventionell 67% => max. 120 Punkte
Multiple Choice 40% => max. 80 Punkte
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Einfach (100 Punkte)
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Einfach (100 Punkte)
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Doppelt (200 Punkte)
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Höchstpunktzahl
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600 Punkte
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Inhalte
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3 bis 4 Fälle mit jeweils gleichem Gewicht. Aufgaben sind nach Art einer Klausur
frei zu beantworten, die Fälle können mehrere Themenfelder aus der Ausbildung zugleich umfassen
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20 % Kontoführung und Zahlungsverkehr
30 % Geld- und Vermögensanlage
20 % Privatkredite
20 % Baufinanzierung und Firmenkredite
10 % Auslandsgeschäft
Die Aufteilung dient der Orientierung, die Prüfung kann davon geringfügig abweichen
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35 % Leistungen erfassen und dokumentieren
40 % Kosten und Erlöse ermitteln und beeinflussen
25 % Dokumentierte Leistungen auswerten
Die Aufteilung dient der Orientierung, die Prüfung kann davon geringfügig abweichen
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30 % Handeln am rechtlicher Bezugsrahmen
20 % Modelle für Marktentscheidungen
50 % Einflüsse der Wirtschaftspolitik
Die Aufteilung dient der Orientierung, die Prüfung kann davon geringfügig abweichen
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40% Fachwissen
67% Gesprächsführung
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Das Gesamtergebnis der Prüfung wird als Prozentzahl aus dem Verhältnis Gewichtete erzielte Leistungspunkte / Gesamtzahl Leistungspunkte ermittelt und es kommt der Standard-IHK-Notenschlüssel zum Einsatz:
IHK Notenschlüssel - Ausbildung zum Bankkaufmann
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Punkte (in %)
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Note
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Leistungsbewertung
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100 - 92
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1 (Sehr gut)
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Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung.
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< 92 - 81
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2 (Gut)
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Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung.
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< 81 - 67
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3 (Befriedigend)
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Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung.
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< 67 - 50
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4 (Ausreichend)
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Eine Leistung die Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
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< 50 - 30
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5 (Mangelhaft)
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Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse noch vorhanden sind.
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< 30 - 0
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6 (Ungenügend)
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Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen.
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Die Abschlussprüfung zum Bankkaufmann ist bestanden, wenn der Azubi die folgenden Leistungen mindestens erreicht hat:
• In keinem Prüfungsteil die Note „Ungenügend“ (Unter 30%)
• In drei der vier Prüfungsfächer mindestens die Note“Ausreichend“ (mind. 50%), d.h. in einem Prüfungsteil alleine führt die Note „Mangelhaft“ noch nicht automatisch zum Durchfallen
• Aus der gewichteten Summe der 600 Leistungspunkte werden mindestens 300 Punkte (50%) erreicht
Das bedeutet, Azubis fallen in den folgenden drei Szenarien durch:
• Der Prüfungsteilnehmer hat eine Leistung mit „Ungenügend“ abgeschlossen hat oder
• Der Prüfungsteilnehmer hat zwei Leistungen mit „Mangelhaft“ abgeschlossen oder
• Der Prüfungsteilnehmer hat eine Leistung mit „Mangelhaft“ abgeschlossen UND erreicht insgesamt keine 300 Leistungspunkte in der Prüfung
Die Mündliche Ergänzungsprüfung
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Wer in zwei schriftlichen Prüfungsteilen die Note „Mangelhaft“ erhalten hat oder in einem schriftlichen Prüfungsteil mit „Mangelhaft“ abgeschnitten und zudem unter 300 Punkten bleibt, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung für seine jeweilige schriftliche Prüfung beantragen um somit die Abschlussprüfung doch noch zu bestehen. Im Fall von zwei Minderleistungen kann jedoch nur eine Ergänzungsprüfung erfolgen, die Note des anderen Prüfungsmoduls bleibt somit unverändert.
Wurde eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt, so durchläuft der Azubi eine Zusatzprüfung über 15 Minuten, deren Leistung erneut auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten bewertet wird. Im Anschluss an die Ergänzungsprüfung wird die Gesamtnote des Prüfungsteils neu berechnet, indem die alte Prüfungsleistung mit dem Faktor 2 und die Ergänzungsprüfung mit dem Faktor 1 einfließt. Wer also beispielsweise 40 Punkte in der Prüfung erreicht hat und in der Ergänzungsprüfung auf 70 Punkte kommt, ist sozusagen „gerade so“ über den Berg, da er nun gewichtet auf 50 Punkte kommt ((40 + 40 + 70) / 3 = 50). Die theoretisch erreichbare Höchstpunktzahl wäre somit 60 Punkte ((40 + 40 + 100) / 3 = 60). Reicht die Leistung der Ergänzungsprüfung nicht aus, in dem betroffenen Prüfungsteil über 50 Punkte zu kommen oder in der Gesamtprüfung über 300 Punkte, so ist der Azubi endgültig durchgefallen und muss zum nächsten Termin die gesamte Prüfung wiederholen.
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Gesprächsleitfäden für die mündliche Prüfung
Haftungsausschluss: Die hier eingestellten Downloads sind als nützliche Hilfe konzipiert worden, die Azubis
bei der Prüfungsvorbereitung helfen sollen. Diese stammen nicht aus offizieller Quelle, sondern eigenen Erarbeitungen
auf Basis von Erfahrungswerten Prüfungen. Folglich übernimmt Financial Career daher keine Haftung für Unvollständigkeit
oder Fehler.
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