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Frankfurt School
BankColleg

Weitere Quellen
Prüfung nach der AEVO
Lehrgangsinfos der IHK Frankfurt
Wikipedia-Artikel zur Ausbildung
Persönl. Eignung gemäß §29 BBiG
Fachliche Eignung gemäß §30 BBiG
Ausbilderprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Fortbildungen im Bankwesen Bankfachwirt (IHK) Bankbetriebswirt Dipl.-Bankbetriebswirt

   Allgemeines zur Ausbildereignungsprüfung

Neben der Fortbildung zum Bankfachwirt oder alternativen Fortbildungen wie z.B. dem Fachwirt für Finanzberatung, ist die Ausbildungseignungsprüfung der IHK gemäß AEVO ein weiterer zentraler Baustein in der Aus- und Fortbildung für Bankkaufleute.

Im Gegensatz zum Bankfachwirt handelt es sich bei der Ausbildereignungsprüfung um eine generalistische, also nicht speziell auf den Banken- und Finanzsektor hin ausgerichtete, Fortbildung. Die Ausbildungseignungsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung in allen Unternehmen in Deutschland, die dual ausbilden und der Begriff des Ausbilders ist im BBiG (Berufsbildungsgesetz) definiert und bezeichnet diejenige Person als Ausbilder, die unmittelbar und in wesentlichem Umfang für die Ausbildung der Auszubildenden im Unternehmen verantwortlich ist. Per Gesetz benötigt jedes Unternehmen, das dual ausbildet, mindestens einen anerkannten Ausbilder im Betrieb. Die Details und Anforderungen an den Ausbilder regelt die AEVO (Ausbildereignungsverordnung), daher ist die Ausbildereignungsprüfung oft auch als „AEVO Ausbilderschein“ bekannt.

Der Lehrgang sowie die Prüfung zum Erlangen der Ausbilderbefähigung umfassen alle durch das BBiG und die AEVO adressierten Themen, die für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von neuen Auszubildenden relevant sind. Dazu gehören unter anderem das Führen von Bewerbungsgesprächen zur Einstellung neuer Auszubildender, die Ausbildung von Einzelpersonen und Gruppen, die Ausbildung am Arbeitsplatz, Kritikgespräche, Beurteilungen, die Beachtung von Jugendschutzgesetzen und die Strukturierung und Durchführung der Ausbildung im Unternehmen.

   Ausbilderbefähigung und Ausbilderberechtigung

Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildereignungsprüfung vor der IHK führt zum Erwerb der Ausbilderbefähigung, die der Prüfungsteilnehmer unbeachtlich seines Alters oder seiner bisherigen Berufserfahrung erwirbt. Jedoch sind die Ausbilderbefähigung und die Ausbilderberechtigung zwei verschiedene Dinge. Die Ausbilderbefähigung, die durch die AEVO Prüfung erlangt wird, bezeugt lediglich, dass der Prüfungsteilnehmer alle theoretischen Kenntnisse besitzt, um im Unternehmen die Ausbildung durchzuführen. Theoretisch kann diese Eigenschaft durch das Ablegen der Prüfung sogar ein 16-jähriger Schüler ohne jede Berufspraxis erwerben, da es seitens der IHK außer dem Bestehen der Prüfung keine weiteren Vorgaben oder Vorrausetzungen für diese Qualifikation gibt.

Davon separat zu betrachten ist die Ausbilderberechtigung. Ausbildungsberechtigt ist nur, wer zunächst im ersten Schritt die Ausbilderbefähigung nachweisen kann, im zweiten Schritt aber auch gemäß §30 Abs.2 BBiG die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und die persönliche Eignung mitbringt, die für die Ausbildung von Auszubildenden im Unternehmen notwendig ist.

Der Nachweis der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wird grundsätzlich bei jeder Person unterstellt, die erfolgreich eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen hat. Im Fall für Bankkaufleute bedeutet das: Bereits der Abschluss der Bankausbildung sowie der Ausbildereignungsprüfung reicht, um die Ausbilderberechtigung zu erlangen. Der Abschluss des Bankfachwirtes ist nicht zwingend notwendig, wenn auch sehr empfehlenswert, da Bankfachwirt eine verkürzte Ausbilderprüfung bei der IHK durchlaufen (Details dazu unten).

Die persönliche Eignung zum Ausbilder ist nicht im positiven Sinne formuliert, d.h. es gibt keine bestimmten Kriterien, die erst nachgewiesen werden müssen. Stattdessen unterstellt das BBiG, dass grundsätzlich jede Person persönlich als Ausbilder geeignet ist und wendet eine Reihe von Ausschlusskriterien an, die zur Aberkennung der persönlichen Eignung führen. Nicht persönlich geeignet als Ausbilder sind alle Personen

die aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt worden sind
sich aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht haben
sich wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften strafbar gemacht haben
oder mindestens dreimalig zu einer Geldbuße wegen unzulässiger Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen verurteilt worden sind

Darüber hinaus ist persönlich ebenfalls ungeeignet, wer in der Vergangenenheit in wiederholtem und schwerschwiegenden Maße gegen die Gesetze des BBiG und der HwO oder auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Für alle Negativpunkte, die zur Aberkennung der persönlichen Eignung führen, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, nach denen die persönliche Eignung als Ausbilder wieder zuerkannt werden kann.

   Lehrgang, Prüfung und Anbieter

Nach aktuellem Rechtsstand ist die Zulassung zur Ausbildereignungsprüfung an keinerlei Eingangsvorausetzungen gebunden. Das bedeutet, ungeachtet des Alters (also auch Minderjährige), der Ausbildung und der Berufserfahrung kann sich ausnahmslos jeder Mensch in Deutschland zur Prüfung anmelden. Entspechend ist auch der Besuch eines vorherigen Lehrgangs zur Vorbereitung nicht nachzuweisen, wenngleich ein solcher Lehrgang ohne Zweifel sehr empfehlenswert ist.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von der IHK sowie einer Vielzahl von privaten Fortbildungsanbietern (z.B. der Bankakademie der Frankfurt School) angeboten und sollten dringend absolviert werden, um die Prüfung fachkundig angehen zu können. Die Lehrgänge orientieren sich an den Vorgaben der Industrie- und Handelskammer, die die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung in die folgenden vier primären Handlungsfelder gliedert:

Ausbildungsvorrausetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

Die Prüfung vor der IHK besteht aus einem schriftlichem sowie einem praxisorientiertem Teil. In der schriftlichen Prüfung wird eine Reihe von fallbezogenen Aufgaben im Multiple Choice Format bearbeitet. Die Prüfung dauert 180 Minuten und zu jeder Frage sind fünf Antwortmöglichkeiten gegeben, von denen eine oder mehrere richtig sein können (die Anzahl der korrekten Antworten wird bekanntgegeben). Bei nur teilweise richtigen Antworten werden jedoch keine Teilpunkte vergeben.

Der Praxisteil der Prüfung stellt eine mündliche Prüfung dar, in der eine Ausbildungsituation durchgespielt wird. Dies kann in Form einer Präsentation erfolgen, was heutzutage der häufigste Fall ist, oder aber in Form der Durchführung einer konkreten Ausbildungssituation.

Ein kompletter Vorbereitungslehrgang umfasst ca. 60 bis 70 Zeitstunden, die meisten Anbieter berechnen Lehrgangskosten von etwa 400,- bis 500,- Euro pro Teilnehmer. Da es im Bereich der Ausbildereignungsprüfung sehr viele private Lehrgangsanbieter gibt, sollten Prüfungsteilnehmer darauf achten, nicht irgendeinen Teilnehmer zu wählen, da die Anbieter oftmals qualitative Unterschiede in der Lehre aufweisen und die praktische Prüfung zudem sich am beruflichen Hintergrund des Prüfungsteilnehmers orientiert. Damit ist direkt klar, dass ein allgemeiner Bildungsanbieter nur sehr bedingt geeignet ist, den Kandidaten auf eine praktische Ausbildungssituation in der Kreditwirtschaft vorzubereiten.

Neben dem Lehrgang kommt die Prüfung als solche vor der IHK hinzu. Die Prüfungsgebühren der IHK können je nach Gebührenordnung regional unterschiedlich sein, liegen jedoch meist bei etwa 150,- bis 200,- Euro.

   Verkürzte Prüfung für Bankfachwirte

Für alle IHK-geprüften Bankfachwirte ist die Teilnahme an einer verkürzten Prüfung vor der IHK möglich. Über das Modul „Personal und Kommunikation“ haben Bankfachwirte bereits nachgewiesen, dass sie über die notwendigen theoretischen Kenntnisse verfügen. Auf ihren Antrag kann die IHK den schriftlichen Prüfungsteil vollständig erlassen, so dass geprüfte Bankfachwirte lediglich die mündliche Praxisprüfung der Ausbildereignungsprüfung durchlaufen müssen.

   Bedeutung für den Berufsweg

Während die Fortbildung zum Bankfachwirt für Banker ohne Hochschulstudium praktisch ersatzlos und ein „Must-have“ ist, um die eigene Karriere voranzutreiben, gilt dies nicht für die Ausbildereignungsprüfung. Es schadet zwar nicht, diese Fortbildung zu absolvieren, wirklich notwendig oder sehr empfehlenswert ist sie aber in nur zwei Fällen. Erstens ist die Ausbildereignungsprüfung selbstverständlich Pflicht für alle, die in der Ausbildungsabteilung einer Bank tätig werden möchten und damit verantwortlich für die Ausbildung sind. Darüber hinaus ist die Ausbildereignungsprüfung dringend jedem zu empfehlen, der im Vertrieb im Filialgeschäft einer Bank Karriere machen will und z.B. Leiter einer Geschäftsstelle werden will. Da zur Führung einer Filiale auch die betriebliche Ausbildung der Auszubildenden vor Ort am Arbeitsplatz gehört, ist der frühzeitige Erwerb des Ausbilderscheins sehr empfehlenswert und jedem Bankkaufmann oder Bankfachwirt nahezulegen. Wie oben bereits erwähnt, empfiehlt es sich stets, erst den Bankfachwirt zu absolvieren, da über diesen Weg die schriftliche Prüfung der Ausbildereignungsprüfung direkt mit abgedeckt wird.

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